Gebäudeenergiegesetz GEG
In dieser Folge des Nize2Know SHK-Wissenspodcasts dreht sich alles um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Thema, das SHK Fachhandwerker unbedingt auf dem Schirm haben sollten. Gastgeber Florian Leupelt und Patrick Stimpfle diskutieren mit Karl-Heinz Backhaus von Vaillant die wichtigsten Aspekte des GEG, das für viel Gesprächsstoff in der Branche sorgt.
Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz regelt, dass ab dem 1. Januar 2024 alle neu eingebauten Heizungsanlagen zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Dies gilt insbesondere für Neubaugebiete und, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung, auch für Bestandsgebäude.
Bestandsschutz und Ausnahmen
Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz und dürfen bis zum 31. Dezember 2044 weiterbetrieben werden, sofern sie funktionieren und Ersatzteile verfügbar sind. Das Gesetz lässt eine technologieneutrale Auswahl an Heizungssystemen zu, sodass Installateure und Endkunden verschiedene Optionen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Hybridlösungen in Betracht ziehen können.
Kommunale Wärmeplanung
Ein weiteres wichtiges Thema ist die kommunale Wärmeplanung, die den Städten und Gemeinden aufträgt, zukünftige Energieversorgungspläne zu erstellen. Diese Planungen sollen Klarheit über die Verfügbarkeit von Fernwärme, Wasserstoffleitungen oder anderen Energiequellen schaffen und sind entscheidend für die Umsetzung des GEG.
Beratungspflicht und Förderungen
Installateure sind verpflichtet, Kunden über die Anforderungen des GEG zu beraten und auf die stufenweise Einführung erneuerbarer Energien in bestehenden fossil betriebenen Heizungen hinzuweisen. Zudem sind neue Förderungen geplant, die frühzeitige Sanierungen und den Einsatz innovativer Technologien belohnen sollen.
Fazit und Empfehlungen
Die Experten empfehlen eine frühzeitige Planung und Beratung, um die besten Lösungen für die Heizungssanierung zu finden und von den Fördermöglichkeiten zu profitieren. Das GEG bietet trotz seiner Komplexität zahlreiche Chancen für SHK Fachhandwerker, sich als kompetente Berater zu positionieren und ihren Kunden zukunftsfähige Heizungslösungen anzubieten.
Mit dieser Folge von Nize2Know erhalten SHK Fachhandwerker einen umfassenden Überblick über das Gebäudeenergiegesetz und seine Implikationen für die Praxis. Die Diskussion liefert wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die bei der Planung und Umsetzung von Heizungssanierungen gemäß den neuen gesetzlichen Anforderungen helfen können.
Fragen, die beantwortet werden
Müssen ab 1.1.2024 alle neu eingebauten Heizungsanlagen bei der Erzeugung der Wärme mindestens 65% erneuerbare Energien verwenden?
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungsanlagen in Deutschland laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) tatsächlich bei der Erzeugung der Wärme zu mindestens 65 % auf erneuerbare Energien setzen. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Energieversorgung zu fördern. Die Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie, die Klimaziele zu erreichen und den Gebäudesektor, einen der Hauptverursacher von CO2-Emissionen, nachhaltig zu transformieren.
Was bedeutet das konkret?
Die 65 %-Regelung bezieht sich auf Neubauten sowie auf grundlegende Sanierungen bestehender Gebäude, wobei die genauen Bedingungen und Anforderungen je nach spezifischem Fall variieren können. Es bedeutet, dass die eingesetzten Heizsysteme in der Lage sein müssen, mindestens zwei Drittel ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Als erneuerbare Energien gelten dabei unter anderem Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen oder Fernwärme aus regenerativen Energiequellen.
Ausnahmen und spezielle Bedingungen
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Bestandsgebäude: Für bereits bestehende Anlagen gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, vor allem wenn es um die Ersatzbeschaffung oder Reparatur geht. Bestehende Heizungen genießen unter bestimmten Bedingungen Bestandsschutz und müssen nicht sofort ersetzt werden.
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Kommunale Wärmeplanung: Die Anforderung der 65 % kann auch von der kommunalen Wärmeplanung abhängen, welche die zukünftige Energieversorgung auf lokaler Ebene plant. Ist eine solche Planung vorhanden, können sich daraus spezifische Anforderungen oder auch Erleichterungen ergeben.
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Technologieneutralität: Das Gesetz ist technologieneutral gestaltet, was bedeutet, dass verschiedene Technologien zum Einsatz kommen können, solange sie die 65 %-Hürde erfüllen. Es schreibt keine spezifische Technologie vor, sondern lässt Raum für flexible Lösungen je nach individuellen Gegebenheiten und Präferenzen.
Bedeutung für Eigentümer und Fachhandwerker
Eigentümer, die den Bau eines neuen Hauses planen oder eine umfassende Sanierung ihrer bestehenden Heizungsanlage in Erwägung ziehen, müssen die neue Regelung berücksichtigen und entsprechend planen. Für Fachhandwerker und Installateure bedeutet dies eine erhöhte Nachfrage nach Beratung und Umsetzung erneuerbarer Heizsysteme. Es eröffnet auch Möglichkeiten für die Weiterbildung und Spezialisierung auf erneuerbare Energietechnologien.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anforderung, ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 % erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungsanlagen zu verwenden, einen signifikanten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz darstellt. Es ist ein wichtiger Teil der Bemühungen, den Energieverbrauch in Gebäuden zu dekarbonisieren und gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Es erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung sowohl von Eigentümern als auch von Fachleuten im Bereich der Gebäudetechnik.
Gibt es einen Bestandsschutz für „alte“ Anlagen?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland sieht einen Bestandsschutz für existierende, also „alte“ Heizungsanlagen vor. Das bedeutet, dass bereits installierte Heizsysteme unter bestimmten Bedingungen weiterbetrieben werden dürfen, auch wenn sie die aktuellen Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien oder Effizienzstandards nicht erfüllen. Der Bestandsschutz ist ein wichtiger Aspekt des GEG, der den Eigentümern Sicherheit und Planbarkeit bietet, insbesondere in Hinblick auf Investitionen in ihre Heizsysteme.
Was bedeutet der Bestandsschutz konkret?
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Weiterbetrieb bestehender Anlagen: Eigentümer dürfen ihre bestehenden Heizungsanlagen grundsätzlich weiterbetreiben, auch wenn neue Regelungen in Kraft treten. Dieser Bestandsschutz gilt, solange die Anlagen funktionstüchtig sind und keine grundlegenden Änderungen oder wesentlichen Renovierungen am Gebäude vorgenommen werden, die eine Anpassung an die aktuellen GEG-Standards erforderlich machen würden.
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Reparaturen und Ersatzteile: Eigentümer können notwendige Reparaturen an ihren bestehenden Heizungsanlagen durchführen lassen und Ersatzteile einbauen, ohne dass die gesamte Anlage aufgrund neuer Vorschriften ersetzt werden muss. Der Bestandsschutz umfasst also auch die Wartung und Instandhaltung der Heizsysteme.
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Eingeschränkter Neubau und Austausch: Während neue Heizungsanlagen die Anforderungen des GEG erfüllen müssen, insbesondere die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung ab 2024, gibt der Bestandsschutz Eigentümern die Möglichkeit, ihre Entscheidung für einen Systemaustausch oder eine Modernisierung auf Basis individueller Überlegungen und finanzieller Möglichkeiten zu treffen.
Grenzen des Bestandsschutzes
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Austauschpflicht bei irreparablen Defekten: Wenn eine bestehende Heizungsanlage irreparabel defekt ist und nicht mehr instand gesetzt werden kann, muss bei einem Neuaufbau oder Austausch die aktuelle Gesetzgebung beachtet werden. Das bedeutet, dass neue Systeme den Anforderungen des GEG entsprechen müssen.
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Auslaufen des Bestandsschutzes: Es ist wichtig zu beachten, dass der Bestandsschutz nicht unbegrenzt gilt. Langfristig sieht das GEG vor, dass alle Gebäude den Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien genügen müssen. Dies ist Teil der Strategie zur Erreichung der Klimaziele und zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.
Fazit
Der Bestandsschutz im Rahmen des GEG bietet Eigentümern von älteren Heizungsanlagen eine wichtige Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, ihre Systeme weiterhin zu betreiben und bei Bedarf zu reparieren. Es gibt jedoch klare Vorgaben und Einschränkungen, die langfristig den Übergang zu effizienteren und umweltfreundlicheren Heizsystemen fördern sollen. Eigentümer sollten sich daher rechtzeitig über die Anforderungen und Möglichkeiten zur Modernisierung ihrer Heizsysteme informieren, um sowohl gesetzliche Vorgaben einzuhalten als auch langfristig Energiekosten zu senken und zum Klimaschutz beizutragen.
Welche Kriterien gibt es bei der Erfüllung der 65 % erneuerbare Energien?
1. Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Die Anforderung kann durch den Einsatz verschiedener erneuerbarer Energiequellen erfüllt werden, darunter:
- Wärmepumpen, die Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder dem Erdreich nutzen.
- Solarthermieanlagen, die die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Unterstützung der Raumheizung verwenden.
- Biomasseanlagen, wie Holzpelletkessel oder Holzhackschnitzelheizungen, die nachhaltig gewonnene Biomasse verbrennen.
- Fernwärme, sofern sie überwiegend aus erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme gewonnen wird.
2. Kombination von Technologien
Die 65 %-Quote kann auch durch eine Kombination von Technologien erreicht werden, beispielsweise durch den Einsatz von Gas-Brennwerttechnik in Verbindung mit Solarthermie oder durch Hybridheizsysteme, die eine Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. Wichtig ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Gesamtmix mindestens 65 % beträgt.
3. Technologieoffenheit
Das GEG ist technologieoffen gestaltet, was bedeutet, dass prinzipiell jede Technologie genutzt werden kann, die den geforderten Anteil erneuerbarer Energien sicherstellt. Dies ermöglicht individuelle Lösungen, die auf die spezifischen Bedingungen des Gebäudes und die Bedürfnisse der Bewohner zugeschnitten sind.
4. Nachweisführung
Zur Erfüllung der Anforderung müssen Eigentümer oder Bauherren nachweisen, dass ihre Heizungsanlage den Anteil erneuerbarer Energien erreicht. Dies kann durch Berechnungen gemäß anerkannter Normen oder durch Vorlage entsprechender Zertifikate und Nachweise über die eingesetzten Technologien erfolgen.
5. Flexibilität durch EE-Klassen
In einigen Fällen wird über die Einführung von Energieeffizienz-Klassen (EE-Klassen) für Heizgeräte diskutiert, die direkt anzeigen, ob und inwieweit ein Gerät zur Erfüllung der 65 %-Quote beitragen kann. Dies würde die Auswahl geeigneter Technologien für Verbraucher vereinfachen.
6. Anrechnung von Überschussproduktion
Bei der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung kann unter bestimmten Bedingungen auch die Überschussproduktion von Strom, der ins Netz eingespeist wird, auf die Quote der erneuerbaren Energien angerechnet werden, sofern dieser Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe oder einer anderen elektrischen Heiztechnologie genutzt wird.
Fazit
Die Erfüllung der 65 %-Quote erneuerbarer Energien im GEG bietet vielfältige Möglichkeiten und erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung. Für Bauherren und Eigentümer ist es wichtig, die verschiedenen Optionen zu prüfen und eine Lösung zu wählen, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist. Die Unterstützung durch Fachleute, wie Energieberater oder qualifizierte Installateure, ist dabei unerlässlich, um eine optimale und zukunftssichere Heizlösung zu realisieren.
Was ist die kommunale Wärmeplanung und wie sieht die Zielsetzung aus?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der von Kommunen und Städten durchgeführt wird, um die zukünftige Wärmeversorgung auf eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Weise zu gestalten. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende im Wärmesektor und zielt darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz in der Wärmeversorgung zu steigern. Die kommunale Wärmeplanung ist in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und weitere rechtliche Rahmenbedingungen geregelt und bildet die Grundlage für die Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudebereich.
Zielsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Die Hauptziele der kommunalen Wärmeplanung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Reduktion von CO2-Emissionen: Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz in der Wärmeversorgung soll der Ausstoß von Treibhausgasen deutlich reduziert werden.
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Förderung erneuerbarer Energien: Die kommunale Wärmeplanung identifiziert Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien (wie Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme) und schafft die Voraussetzungen für deren Integration in die lokale Wärmeversorgung.
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Steigerung der Energieeffizienz: Durch die Modernisierung von Heizungsanlagen, die Optimierung von Wärmenetzen und den Einsatz von Wärmedämmung in Gebäuden soll der Energiebedarf für die Wärmeversorgung minimiert werden.
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Sicherstellung der Versorgungssicherheit: Die Planung berücksichtigt auch die langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen wie demografischem Wandel oder Energiepreisentwicklungen.
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Förderung der lokalen und regionalen Wertschöpfung: Durch den Ausbau lokaler Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und die Schaffung von Infrastrukturen für die Wärmeversorgung sollen Arbeitsplätze geschaffen und die regionale Wirtschaft gestärkt werden.
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Transparenz und Planungssicherheit für Bürger und Investoren: Die kommunale Wärmeplanung bietet eine klare Perspektive für die zukünftige Wärmeversorgung und schafft damit Planungssicherheit für Hausbesitzer, Unternehmen und potenzielle Investoren im Energiebereich.
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erfordert eine umfassende Analyse der aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfe, der vorhandenen Wärmeinfrastruktur sowie der Potenziale für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen in der jeweiligen Kommune. Auf Basis dieser Analyse werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, die in einem Wärmeplan festgehalten werden. Dieser Plan dient als Leitfaden für die schrittweise Umsetzung der festgelegten Ziele.
Die erfolgreiche Implementierung der kommunalen Wärmeplanung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, darunter Stadtplaner, Energieversorger, Immobilienbesitzer, Unternehmen und Bürger. Darüber hinaus sind politische Unterstützung und die Bereitstellung von Fördermitteln für Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungslösungen entscheidend.
Zusammenfassend ist die kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument, um die Transformation des Wärmesektors voranzutreiben, den Energieverbrauch zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wir freuen uns über Feedback an info@nize2know.de.
Florian Leupelt, Patrick Stimpfle und Karl-Heinz Backhaus