Neues Gebäudeenergiegesetz kommt
Florian Leupelt und Patrick Stimpfle unterhalten sich über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
Diese sind:
- der Anschluss an ein Wärmenetz
- eine elektrische Wärmepumpe
- eine Stromdirektheizung
- eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- eine Heizung auf der Basis von Solarthermie
- eine „H2-Ready“-Gasheizung, also einer Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (nur unter bestimmten Bedingungen)
- eine Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
In Bestandsgebäuden stehen darüber hinaus folgende Systeme zur Auswahl:
- Biomasseheizungen: Scheitholz-Holzvergaserkessel
- Pelletheizung
- Hackschnitzelheizung
- Kamin-Kachelofen
- Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
Wir freuen uns über Feedback an info@nize2know.de.
Diese Folge wird präsentiert von
Mit dabei in dieser Folge:
Florian Leupelt und Patrick Stimpfle