Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
In dieser Folge des Nize2Know SHK-Wissenspodcasts sprechen Patrick Stimpfle und seine Gäste über die Änderungen und Details der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024.
Es wird besprochen, dass die Förderungen nun über die KfW abgewickelt werden, und es werden die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Boni, wie der Klima Geschwindigkeitsbonus oder der Klimaeffizienzbonus für Wärmepumpen, detailliert erläutert.
Marco Walz erklärt zudem die Übergangsregelungen und die Anforderungen an die Antragstellung, während unser Gast Daniel Schwehn von Vaillant das Fördergeldversprechen des Unternehmens vorstellt, das den Installateuren und Endkunden Sicherheit bei der Umsetzung der Maßnahmen gibt.
Wenn du in der SHK-Branche tätig bist und dein Wissen über die aktuellen Fördermöglichkeiten vertiefen möchtest, hör dir unbedingt die ganze Podcastfolge an!
Wir freuen uns über dein Feedback an info@nize2know.de.
Folgende Fragen werden beantwortet
Was hat sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 im Vergleich zum letzten Jahr geändert und wie ist sie aufgebaut?
Im Jahr 2024 hat sich beim Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) im Vergleich zum Vorjahr einiges geändert. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Wohnwirtschaft anzukurbeln und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und den Aufbau des BEG 2024:
Änderungen im BEG 2024
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Fördersätze: Die Fördersätze, die zunächst großzügiger gestaltet werden sollten, wurden nun teilweise zurückgenommen. Insbesondere betrifft dies Vermieterinnen und Vermieter, denen der „Klimageschwindigkeitsbonus“ nur noch für selbst genutzte Wohnungen gewährt wird.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für frühzeitige Investitionen in eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien wurde von 25 auf 20 Prozent reduziert. Um diesen Bonus zu erhalten, müssen Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Austausch ihrer alten Kohle-, Öl-, Nachstrom-, Biomasse- oder Gasheizungen bestimmte Bedingungen erfüllen. Biomasse- und Gaszentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein und in Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen genutzt werden.
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Förderanträge: Der volle Satz des Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent ist erhältlich, wenn Förderanträge vor dem 31.12.2028 gestellt werden. Danach verringert sich der Fördersatz jährlich um 3 Prozent und läuft zum 31.12.2036 komplett aus.
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Sanierungsmaßnahmen: Bei Maßnahmen an der Außenhülle und der Nicht-Heizungs-Anlagentechnik wurden die Fördersätze nicht erhöht, sondern verbleiben bei 15 Prozent bzw. 20 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
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Zuständigkeitswechsel: Die Zuständigkeit für Anträge im Bereich Heizungen wechselt von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur KfW Bank.
Aufbau des BEG 2024
Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude ist in verschiedene Bereiche gegliedert:
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Förderung von Einzelmaßnahmen: Dazu gehören die Modernisierung oder der Austausch von Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungssysteme sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung.
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Förderung von Gesamtsanierungen: Hier werden umfassende Sanierungskonzepte unterstützt, die ein Gebäude auf ein bestimmtes Effizienzniveau bringen.
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Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP): Diese Pläne dienen als Leitfaden für schrittweise Sanierungen und können zusätzliche Fördermittel erschließen.
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Technische Beratung und Planung: Auch Beratungsdienstleistungen und Planungsleistungen können gefördert werden, um die Qualität der Maßnahmen zu sichern.
Das BEG 2024 ist so aufgebaut, dass es eine effiziente und zielgerichtete Förderung ermöglicht und dabei die Antragstellung vereinfacht. Es setzt Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden sowie Vermieterinnen und Vermieter dabei, ihre Immobilien zukunftsfähig zu gestalten.
Was genau kann denn jetzt alles durch das BEG gefördert werden?
Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) ist eine wichtige Säule der deutschen Klimaschutzinitiativen, die darauf abzielt, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Im Rahmen des BEG können verschiedene Maßnahmen finanziell unterstützt werden, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung von CO2-Emissionen beitragen. Hier ist ein Überblick über die förderfähigen Maßnahmen:
Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
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Heizungssysteme: Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen gegen effizientere Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, wie z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen.
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Heizungsoptimierung: Finanzielle Unterstützung für die Optimierung bestehender Heizsysteme durch moderne Regelungstechnik, hydraulischen Abgleich oder den Einbau effizienter Pumpen.
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Dämmung: Förderung von Maßnahmen zur thermischen Isolierung, wie die Dämmung von Wänden, Dächern, Decken oder Böden, um den Energieverbrauch zu senken.
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Fenster und Außentüren: Zuschüsse für den Austausch von Fenstern und Außentüren durch Modelle mit hoher Wärmedämmung.
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Lüftungsanlagen: Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, um Energieverluste zu vermindern und gleichzeitig eine gute Luftqualität zu gewährleisten.
Förderung für Gesamtsanierungen
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Effizienzhaus-Standard: Finanzielle Anreize für umfassende Sanierungsprojekte, die ein Gebäude auf ein bestimmtes Effizienzniveau bringen, bekannt als Effizienzhaus-Standard.
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Einzelmaßnahmen im Paket: Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen, um ein höheres Förderniveau zu erreichen und die Energiebilanz des Gebäudes zu verbessern.
Planung und Beratung
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Energieberatung: Zuschüsse für professionelle Energieberatung, um Eigentümerinnen und Eigentümern zu helfen, die sinnvollsten Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung zu identifizieren.
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Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP): Förderung der Erstellung eines Sanierungsfahrplans, der eine schrittweise Modernisierung des Gebäudes anleitet.
Sonstige förderfähige Maßnahmen
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Begleitende Maßnahmen: Dazu gehören z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen, die für die Planung und Überwachung der energetischen Sanierung erforderlich sind.
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Baunebenkosten: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Nebenkosten, die im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen stehen, bezuschusst werden.
Es ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme der Förderung bestimmte technische und energetische Standards erfüllt sein müssen und dass die Förderung im Vorfeld der Maßnahmen beantragt werden muss. Die genauen Bedingungen und Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, stets die aktuellsten Informationen direkt von den zuständigen Behörden oder auf den offiziellen Webseiten zu den Förderprogrammen einzuholen.
Wie viel BEG-Förderung gibt es, wie hoch sind die Fördersätze?
In Deutschland wurde im Jahr 2024 eine Erhöhung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Diese Neugestaltung umfasst einen sogenannten Konjunkturbooster von zusätzlichen 10% der förderfähigen Kosten. Wenn man saniert und die Heizung ersetzt, kann man von diesem Bonus profitieren. Die förderfähigen Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung können dabei kombiniert werden. Dies folgt nach der Einstufung der Zuweisung aus dem Nachtragshaushalt 2021 zum Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig durch das Bundesverfassungsgericht.
Die grundlegende Systematik des Heizungsgesetzes bleibt bestehen, und ab dem 1. Januar 2024 erhalten alle Eigentümer für die Kosten einer neuen klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von 30%. Es gibt zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20% und einen Einkommensbonus von 30% unter bestimmten Bedingungen.
Die Einzelförderungen für Heizungsanlagen im Jahr 2024 sind wie folgt:
- 30% Basisförderung für Wärmepumpen
- 30% Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 €
- 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten, funktionierenden fossilen Heizung
- 5% Wärmepumpenbonus (Effizienzbonus) für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie z.B. R290 (Propan)
- Wasserstofffähige Gasheizungen (H2-Ready-Gasheizungen) werden ebenfalls gefördert, wobei sich die Förderung auf die Mehrkosten im Vergleich zu einer normalen Gasheizung bezieht.
- Holz- und Pelletheizungen werden mit anderen erneuerbaren Wärmequellen gleichgestellt und erhalten ähnliche Förderbedingungen. Die Ausrüstung dieser Heizungen mit einem Staubfilter wird mit 2.500 Euro gefördert, und die Nachrüstung mit 50% der Investitionskosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 25% wird für Holz- und Pelletheizungen nur in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung gewährt.
Wie genau sieht die Antragstellung aus und wie und ab wann können überhaupt Anträge gestellt werden?
Die Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein wesentlicher Schritt für Eigenheimbesitzer und Bauherren in Deutschland, die ihre Immobilien energetisch sanieren oder klimafreundliche Heizungssysteme installieren möchten. Um eine bestmögliche Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu gewährleisten, ist es wichtig, den Prozess der Antragstellung klar und präzise zu beschreiben, mit Schwerpunkt auf relevanten Schlüsselwörtern und einer nutzerorientierten Sprache.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung für die BEG-Förderung
1. Voraussetzungen prüfen: Bevor ein Antrag gestellt wird, sollten Antragsteller sicherstellen, dass sie die Voraussetzungen für die BEG-Förderung erfüllen. Dies beinhaltet die Prüfung der Einkommensgrenzen, der Art der geplanten Maßnahmen und der technischen Anforderungen der neuen Heizungssysteme.
2. Planung und Kostenvoranschläge: Eine detaillierte Planung der Sanierungs- oder Einbaumaßnahmen ist erforderlich. Hierzu sollten Kostenvoranschläge von Fachunternehmen eingeholt werden, die die förderfähigen Kosten aufzeigen.
3. Beratung durch Experten: Es wird empfohlen, eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater in Anspruch zu nehmen. Dieser kann nicht nur dabei helfen, die Effizienzmaßnahmen zu optimieren, sondern auch bei der Antragstellung unterstützen.
4. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Seit 2021 ist es erforderlich, den Förderantrag vor Beginn der Maßnahmen zu stellen. Dies erfolgt über das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), je nachdem, welche Maßnahme gefördert werden soll.
5. Online-Antrag ausfüllen: Auf dem jeweiligen Portal muss ein Online-Antrag ausgefüllt werden. Hierbei werden persönliche Daten, Informationen zum Objekt und Details zu den geplanten Maßnahmen abgefragt.
6. Unterlagen hochladen: Zum Antrag gehören auch Nachweise und Dokumente wie Eigentumsnachweis, Kostenvoranschläge und ggf. der Energieberatungsbericht. Diese müssen in der Regel digital hochgeladen werden.
7. Antrag absenden und Bestätigung abwarten: Nach dem Absenden des Antrags erhalten Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Es ist wichtig, auf die offizielle Genehmigung zu warten, bevor mit den Maßnahmen begonnen wird.
8. Durchführung der Maßnahmen: Nach Erhalt der Förderzusage können die Maßnahmen begonnen werden. Diese sollten von Fachfirmen durchgeführt werden, um die Einhaltung der technischen Anforderungen sicherzustellen.
9. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahmen muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Hierzu gehören Rechnungen und ggf. ein Nachweis der technischen Anforderungen.
Ab wann können Anträge gestellt werden?
Die Anträge können ab dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem die neuen Förderrichtlinien in Kraft treten. Da die genauen Termine sich ändern können, ist es empfehlenswert, die aktuellen Informationen direkt auf den Webseiten des BAFA oder der KfW zu prüfen.
Übergangsregelung
- Übergangsregelung seit 1. Januar: Möglichkeit, mit dem Vorhaben zu beginnen, bevor ein Förderantrag gestellt wurde.
- Registrierung im KfW-Portal: Seit 1. Februar kann man sich im neuen KfW-Portal registrieren.
- Wichtig: FHW müssen sich registrieren!
- Antragstellung möglich ab 27. Februar: Im KfW-Portal können ab diesem Datum Förderanträge eingereicht werden.
- Ziel der Übergangsregelung: Vermeidung eines Antragsstaus und Beschleunigung des Förderprozesses.
- Automatisierte Bewilligung: Nach Einreichung des Antrags ab dem 27. Februar erfolgt eine schnelle, automatisierte Zusage, oft innerhalb weniger Stunden.
- Keine Wartezeit wie früher: Früher mussten Antragsteller teils mehrere Monate auf eine Bewilligung warten; das soll sich nun ändern.
- Flexibilität bei der Antragstellung: Anträge können theoretisch bis zum 30. November nach Beginn des Vorhabens nachgereicht werden.
Wie genau sieht es denn jetzt eigentlich mit dem Beratungspflichtprotokoll aus? Muss das Protokoll wirklich immer geführt werden oder gibt es auch Ausnahmen?
Das Beratungspflichtprotokoll muss bei jeder Heizungsberatung für den Einbau oder die Erneuerung einer Heizungsanlage geführt werden, wenn diese flüssige, gasförmige oder feste Brennstoffe verwendet. Damit sind nach unserer Meinung fossile Energien aber auch Biomasse gemeint. Zusammengefasst kann man sagen, wenn eine „Feuerstätte eingebaut wird ist die Beratung Pflicht.
Bei allen anderen Systemen wie Wärmepumpe, Brennstoffzelle, Fernwärme ist das nicht erforderlich.
Um jedoch eine Routine im Beratungsablauf zu bekommen, empfehlen wir, das Beratungsprotokoll immer zu führen. Dies schützt auch vor folgendem Beispiel: Kunde XY wird zum Einbau einer Wärmepumpe beraten (Beratungspflichtprotokoll ist nicht erforderlich), entscheidet sich dann jedoch um für eine neue Gasheizung (Beratungspflichtprotokoll ist erforderlich). Wird das Beratungspflichtprotokoll immer geführt, ist man hier auf der sicheren Seite.
Was genau ist das Vaillant Fördergeldversprechen und was kann man sich darunter vorstellen?
Dank des überarbeiteten Vaillant Fördergeld Versprechens können Wärmepumpen-Projekte schon vor der Antragstellung nach BEG EM sicher gestartet werden. Sollte der Fördermittelgeber den Förderantrag ablehnen, versprechen wir deinen Kunden die Zahlung ihrer entgangenen Förderung. So können deine Kunden risikofrei und mit einem sicheren Gefühl in ihr Wärmepumpen-Projekt starten.
Das Fördergeld Versprechen gilt für Förderanträge, die bis zum 30.04.2024 gestellt werden.
Mehr Infos zum Vaillant Fördergeldversprechen gibt es hier.
Patrick Stimpfle, Marco Walz und Daniel Schwehn (Vaillant)